Schule bringt Zukunft
Förderverein
Der Förderverein unserer Schule spielt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von schulischen und gemeinnützigen Projekten. Hier sind einige seiner Hauptaufgaben:
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Verbesserung der technischen Ausstattung: Der Förderverein trägt dazu bei, die technische Ausstattung in den einzelnen Fachbereichen zu optimieren. Wir unterstützen die Integration neuer Technologien in die berufsschulische Ausbildung.
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Ausbildungsbegleitende Projekte: Wir fördern Projekte, die den Schüler:innen während ihrer Ausbildung zusätzliche Erfahrungen und Fähigkeiten vermitteln.
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Informations- und Vortragsveranstaltungen: Der Förderverein organisiert Veranstaltungen, bei denen Expert:innen aus verschiedenen Bereichen ihr Wissen teilen.
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Gestaltung der Schulgebäude: Wir setzen uns für eine angenehme Lernumgebung ein und gestalten die Schulgebäude mit.
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Finanzielle Unterstützung von Traditionen: Der Förderverein trägt zur Finanzierung von traditionellen Veranstaltungen wie dem Schul- und Gautschfest, Sportwettkämpfen, Kennenlerntagen und Zeugnisausgaben bei.
Wenn du den Förderverein unterstützen möchtest, kannst du gerne eine Spende leisten.
Die Bankverbindung lautet Sparkasse Meißen
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- BIC: SOLADES1MEI
- IBAN: DE81 8505 5000 3000 0072 52
Wir danken allen Mitgliedern und Spendern für Ihre Unterstützung!
Hier Mitglied werden:
Vorstand
Herr Dr. Freitag-Stechl | Erster Vorsitzender |
Frau Lobe | Zweite Vorsitzende |
Frau Rothfeld | Schatzmeisterin |
Frau Saske | Schriftführerin |
Frau Oppermann | 1. Beisitzerin |
Frau Wöltje | 2. Beisitzer |
Herr Kauschke | 3. Beisitzer |
Satzung
SATZUNG des Fördervereins des BSZ Meißen-Radebeul e.V.
I Name, Sitz, Aufgabe, Geschäftsjahr
§1
Der Verein ist als eingetragener Verein rechtsfähig und führt den Namen „Förderverein des BSZ Meißen-Radebeul e.V.". Er hat seinen Sitz in Meißen.
§2
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Abzugsfähigkeit von Spenden und Beiträgen, die dem Verein zugewendet werden, richtet sich nach den jeweils geltenden Vorschriften. Der Zweck des Vereins ist die Mittelbeschaffung für die Förderung der Bildung und Erziehung, die verwirklicht wird durch die Pflege der Verbundenheit der Schule mit Ausbildenden, Schülern, ehemaligen Schülern, Eltern, Gönnern und Freunden, wobei die Förderung der sozialen und kulturellen Belange ein besonderes Anliegen ist. Darüber hinaus unterstützt der Verein die Schule bei ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgabe. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Vereinsmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§3
Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch Trägerschaft sowie Zuwendungen für:
a) Maßnahmen, die im Aufgabenbereich einer beruflichen Schule förderlich erscheinen;
b) Ergänzung der Ausstattung der Schule über die verfügbaren öffentlichen Mitte hinaus;
c) Gewährung von Anerkennungen oder Preisen für besondere Leistungen.
§4
Alle Leistungen des Vereins erfolgen freiwillig; ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht.
§5
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
II Mitgliedschaft, Finanzierung
§6
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung und deren Annahme
durch den Vorstand. Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können zu
Ehrenmitgliedern ernannt werden; diese haben kein Stimmrecht. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem
Vorstand, Ausschluss aus dem Verein bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, Tod bei natürlichen Personen sowie Auflösung bei juristischen Personen am Ende des laufenden Geschäftsjahres.
§7
Der Verein deckt seine Ausgaben durch:
a) Mitgliedsbeiträge,
b) freiwillige Zuwendungen der Mitglieder,
c) Zuwendungen (Spenden) Dritter sowie
d) aus Erträgen des Vereinsvermögens.
III Organe
§8
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand.
§9
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich vom Vorsitzenden mit einer Frist von mindestens zwei Wochen mit Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen. Die Mitgliederversammlung nimmt die Jahresberichte des Vorstandes entgegen und entlastet die Organe des Vereins. Sie wählt den Vorstand auf Dauer von drei Jahren; Wiederwahl ist zulässig. Die Mitgliederversammlung beschließt im Übrigen über:
Förderverein des BSZ Meißen-Radebeul e. V.
a) Satzungsänderungen
b) Auflösung des Vereins
c) Feststellung des Jahresabschlusses
d) Entlastung des Vorstandes
e) Höhe der Mitgliedsbeiträge
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Vorstand einberufen werden oder ist durchzuführen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder unter Angabe des Grundes dies schriftlich beantragt. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§ 10
Den Vorstand bilden der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Schatzmeister, der Schriftführer sowie bis zu drei Beisitzer. Im Sinne des § 26 BGB besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister; je zwei vertreten den Vorstand.
Der Vorsitzende und der Schatzmeister sollen dem BSZ nicht angehören. Der Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte des Vereins, beruft und leitet die Sitzungen
des Vorstandes und der Mitgliederversammlung.
Der Schriftführer besorgt die Niederschriften sämtlicher Sitzungen und unterzeichnet dieselben zusammen mit dem Vorsitzenden. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst; bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so wählt der übrige Vorstand einen Ersatz für
den Rest der Wahlperiode. Der Vorstand setzt die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse um. Auf Antrag oder eigene Initiative hin fördert er Projekte und gewährt Zuwendungen. Der Vorstand kann den Schulleiter oder dessen Stellvertreter sowie den
Elternratsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter bzw. den Schülerratsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter zu Sitzungen des Vorstandes einladen.
IV Satzungsänderung, Auflösung des Vereins
§ 11
Satzungsänderungen sowie der Beschluss zur Auflösung des Vereins bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Liquidatoren sind die letzten Vorstandsmitglieder.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vereinsvermögen an das Berufliche Schulzentrum Meißen-Radebeul zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für gemeinnützige Zwecke.
Diese Satzungsänderung wurde in Radebeul am 02.12.2015 errichtet.
HINWEIS: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet diese Satzung die männliche Form, auch wenn damit beide Geschlechter gemeint sind.
Satzung als PDF
Förderplan
“Bildung ist die mächtigste Waffe um die Welt zu verändern“ Nelson Mandela
Jeder Heranwachsende hat das Recht auf eine chancengerechte Bildung. Wir wollen jedem unserer Schüler und Auszubildenden gleiche Chancen ermöglichen.
Der Förderverein unterstützt Schüler und Auszubildende des Beruflichen Schulzentrums Meißen - Radebeul zum Zweck der Förderung der Bildung und Erziehung.
Mit seinen verfügbaren finanziellen Mitteln:
- gewährt er soziale Unterstützung. Er übernimmt teilweise oder komplett die Kosten für Klassenfahrten oder Studienreisen und die Finanzierung von Monatskarten.
- unterstützt er außenwirksame Projekte. Zu denen gehören das glaushaustheater, die Schulpartnerschaft mit dem Lycée Adolphe Chérioux in Vitry-sur-Seine, die Schülerfirma und die Schulsanitäter.
- beteiligt er sich an der Öffentlichkeitsarbeit und Teilnahme an Messen. Er bezuschusst Drucksachen, notwendige Unkosten und Anerkennung der Teilnahme.
- wirkt er bei der Unterstützung für Zeugnisausgaben und Abschlussveranstaltungen mit. Dabei handelt es sich vorwiegend um die Belobigungen der Besten, kulturelle Beiträge und Veranstaltungsversicherungen.
- fördert er schulische Veranstaltungen. Er finanziert die Jahreskarten für das Hygienemuseum, Eintrittsgelder in Museen und Theater bei entsprechender Unterrichtsverlagerung und kostenintensive Unterrichtsprojekte, Präsente und Aufwandsentschädigungen für Referenten sofern keine andere Finanzierung wie zum Beispiel durch Expertengelder möglich ist.
- ermöglicht er weitere Förderwünsche. Diese müssen ausführlich in schriftlicher Form eingereicht werden und der Satzung entsprechen.
Der Förderverein dient ausschließlich gemeinnützigen und sozialen Projekten.
Förderplan als PDF
Zuwendungsantrag
Mitgliedergewinnung & Spenden
Spenden willkommen: Wir freuen uns über Ihre Spende! Sie hilft uns noch mehr schulische und gemeinnützige Projekte zu unterstützen.
Sie benötigen eine Spendenquittung? Kein Problem. Senden Sie uns Ihre Adresse per E-Mail (
Bankverbindung Sparkasse Meißen
- BIC: SOLADES1MEI
- IBAN: DE81 8505 5000 3000 0072 52