Sehr geehrte Ausbilder, Auszubildende, sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,
ab Montag, 19.04.2021, gelten am BSZ Meißen-Radebeul folgende Regelungen zur Klassenpräsenz:
Berufsschule "kaufmännischer Bereich"
Mo,19.04.:
FR 19 ganze Klasse
EH 19 B Gruppe entsprechend Klassenlehrerinformation
AK 18 A B C jeweils Gruppe 2 entsprechend Klassenlehrerinformation
Die, 20.04.:
FR 19 ganze Klasse
EH 19 B Gruppe entsprechend Klassenlehrerinformation
AK 18 ABC jeweils Gruppe 2 entsprechend Klassenlehrerinfo
Mi,21.04.:
FR 18 ganze Klasse
EH 19 A C jeweils Gruppe entsprechend Klassenlehrerinformation
AK 18 A B C jeweils Gruppe 2 entsprechend Klassenlehrerinformation
IKA 18 ganze Klasse
Do, 22.04.:
EH 19 A C jeweils Gruppe entsprechend
Klassenlehrerinformation
AK 18 A B C jeweils Gruppe 2 entsprechend Klassenlehrerinformation
FL 19 ganze Klasse
Fr, 23.04.:
AK 18 A B C jeweils Gruppe 2 entsprechend Klassenlehrerinformation
FL 19 ganze Klasse
EH 19 A B jeweils ganze Klasse
Berufsschule „gewerblicher Bereich"
DA 18 ganze Klasse in zwei Räumen-(A.120/A1.22) Mo-Fr
IK 18 (außer Manufakturporzellanmaler/in) Mo-Fr
KM - 18A
BV-20 EF/ BG-20F/ BG-20E Wechselmodell nach Plan
Fernunterricht:
KM 20-A
Manufakturporzellanmaler 3. Lj.
BVB-20
Berufsschule „naturwissenschaftliche Berufe“
BL 19 Präsenzunterricht
CL 19/1 Präsenzunterricht
PK 19 Präsenzunterricht
CK 19 Präsenzunterricht
Berufliches Gymnasium
11. Klasse Präsenzunterricht ab Dienstag, 20.04.
12. Klasse Präsenzunterricht
13. Klasse Präsenzunterricht
Fachoberschule
11. Klasse Präsenzunterricht
12. Klasse Präsenzunterricht
Fachschule
FS 19 Präsenzunterricht
VKA Präsenzunterricht Mi, Do
Über die konkreten Umstände des Präsenzunterrichts (Einteilung von Lerngruppen, Durchführung von Videokonferenzen usw.) informieren Sie wie gewohnt Ihre jeweiligen Fachleiter bzw. Klassenleiter.
Für Schülerinnen und Schüler besteht die Verpflichtung, zweimal wöchentlich einen Corona – Selbsttest durchzuführen, um die Schule besuchen zu können. Dieser Pflicht können Schüler in der Schule nachkommen. In diesem Fall bringen Sie bitte die Einverständniserklärung ausgefüllt mit. Bei minderjährigen Schülern unterzeichnen die Erklärung bitte die Erziehungsberechtigten.
Alternativ kann ein häuslicher Selbsttest durchgeführt und ein entsprechend ausgefülltes Formular zum Unterrichtsbeginn mitgebracht werden (Formular: Homepage: „Aktuelles“) oder aber ein ärztlich bestätigtes negatives Testergebnis, das nicht älter als drei Tage ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung