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Abschaffung Barzahlung für kostenpflichtige Schulbescheinigungen

Abschaffung Barzahlung

 

ab dem 01.01.2024 sind Barzahlungen bei kostenpflichtigen Schulbescheinigungen oder anderen Dokumenten wie. z.B. Zweitschriften von Zeugnissen ect. nicht mehr möglich. Eine Bezahlung ist ab Januar 2024 nur noch per Vorabüberweisung möglich.

 

Daher bitten wir Sie die Anträge auf Ausstellung einer Schulbescheinigung rechtzeitig im Schülersekretariat einzureichen, da sich die Bearbeitungszeit durch den neuen Zahlungsvorgang um ein paar Tage verlängern kann.

Bei Abgabe des Antrages auf Ausstellung einer Schulbescheinigung oder anderen Dokumenten erhalten Sie eine Rechnung mit den Kontodaten zur Überweisung der Ausstellungsgebühr. Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, stellen wir Ihnen das beantragte Dokument aus und informieren Sie über die Abholung.

Vielen Dank für Ihr Verstädnis.

 

  • Wichtige Informationen und Hinweise zu Schulbescheinigungen:
  • Schulbescheinigungen sind grundsätzlich immer schriftlich zu beantragen.

Der Bedarf ist deshalb mit der Vorlage eines Schreibens (Formular o.ä.) von Behörden, Ämtern oder durch einen formlosen Antrag (z.B. bei Ferien­arbeit) nachzu­weisen. Beschei­ni­gungen werden beim Klassen­lehrer beantragt, bestätigt und anschließend im Schüler­se­kre­tariat zur Bearbeitung abgeben.

  • Eine Schulbescheinigung ist kostenpflichtig (5,00 €).

 Ausnahmen gelten nur für: Familienkasse, Jobcenter, Sozialamt, Jugendamt,
Asylamt, Krankenkasse, BaföG, Wohngeldstelle, Erziehungs- und Elterngeld

 

Wichtig: Nehmen Sie bitte keine Eintragungen selbst vor. Dies erfolgt ausschließlich durch das Schülersekretariat im BSZ. Bereits ausgefüllte Bescheinigungen werden nicht bearbeitet.

 

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